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Geltungsbereich
Ausschließlich Business-to-Business
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte zwischen professionellen Parteien. Sie sind nicht für Verbraucher bestimmt, und die Anwendbarkeit des Verbraucherschutzrechts ist ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen in Bezug auf Lieferungen der De Hoeve Multipower B.V. an den Käufer. Sie gelten als durch die Bestellung oder die Entgegennahme der Lieferung angenommen und sind integraler Bestandteil aller Verträge, die die De Hoeve Multipower B.V. mit ihren Vertragspartnern (Käufern) abschließt.
Die Anwendbarkeit allgemeiner Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Käufers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die De Hoeve Multipower B.V. solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder ausführt.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die De Hoeve Multipower B.V. diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat; dies gilt auch für Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis selbst.
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Definitionen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben die nachstehend angegebene Bedeutung:
- Verkäufer
- De Hoeve Multipower B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Waalwijk, Niederlande.
- Käufer
- Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit der De Hoeve Multipower B.V. schließt.
- Produkte
- Alle Waren, Sachen und Dienstleistungen, die von der De Hoeve Multipower B.V. geliefert werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Batterien, Zubehör, Ersatzteile und technische Dokumentation.
- Vertrag
- Jede Vereinbarung, jeder Vertrag oder jede sonstige Rechtsbeziehung zwischen der De Hoeve Multipower B.V. und dem Käufer bezüglich der Lieferung von Produkten.
- Bedingungen
- Diese Allgemeinen Lieferbedingungen.
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Angebote & Vertrag
Die Bestellung der Produkte durch den Käufer gilt als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Angebote der De Hoeve Multipower B.V. sind freibleibend, sofern die De Hoeve Multipower B.V. nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt. Bindende Angebote können von der De Hoeve Multipower B.V. geändert werden, bis die De Hoeve Multipower B.V. die schriftliche Bestellung des Käufers erhalten hat.
Die Rechtsbeziehung zwischen der De Hoeve Multipower B.V. und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem schriftlichen Vertrag, einschließlich dieser Bedingungen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die De Hoeve Multipower B.V. die Bestellung des Käufers angenommen hat, entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen binden die De Hoeve Multipower B.V. nicht und müssen von der De Hoeve Multipower B.V. schriftlich bestätigt werden, um rechtswirksam zu sein. Ergänzungen oder Änderungen bestehender Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Alle Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Spezifikationen, Produktbeschreibungen, Produktdatenblätter, Pläne, Gewichts- und Maßangaben und sonstigen vergleichbaren Materialien, die von der De Hoeve Multipower B.V. bereitgestellt oder in ihren technischen oder kommerziellen Unterlagen („Verkaufsunterlagen") enthalten sind, sind unverbindlich und dienen lediglich als Richtwerte, sofern die De Hoeve Multipower B.V. nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern dienen nur als Beschreibungen oder Hinweise auf die zu erbringende Leistung und sind lediglich annähernd maßgebend (sofern die vertragliche Verwendungstauglichkeit nicht eine genaue Übereinstimmung erfordert).
Die De Hoeve Multipower B.V. behält sich das Eigentum an den genannten Verkaufsunterlagen vor. Der Käufer darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V. weder Dritten zugänglich machen, veröffentlichen, selbst oder durch Dritte nutzen noch vervielfältigen.
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Lieferbedingungen
Sofern in der Auftragsbestätigung der De Hoeve Multipower B.V. nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung „EXW" – Ex Works (Incoterms®). Die Versand- und Transportkosten sowie die Kosten der Transportversicherung der zu transportierenden Produkte trägt der Käufer.
Die De Hoeve Multipower B.V. behält sich das Recht vor, die Lieferung in einer oder mehreren Teillieferungen auszuführen, jeweils mit separater Rechnung, soweit solche Teillieferungen für den Käufer zumutbar sind. Für Abrechnungszwecke gilt jede Teillieferung als eigener Vertrag.
Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stellt jede von der De Hoeve Multipower B.V. genannte Lieferdatum oder Lieferfrist lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Die De Hoeve Multipower B.V. haftet dem Käufer nicht für die Nichtlieferung zu einem unverbindlichen Lieferdatum oder innerhalb einer unverbindlichen Lieferfrist.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die De Hoeve Multipower B.V. Die Einhaltung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist durch die De Hoeve Multipower B.V. steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung aller für die Lieferung erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers, wie die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen oder die Zahlung vereinbarter Anzahlungen. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, haftet die De Hoeve Multipower B.V. nicht für den daraus resultierenden Verzug.
Der Käufer befindet sich im Annahmeverzug, wenn er die Produkte nicht zum Ende der bindenden Lieferfrist oder zum bindenden Liefertermin annimmt. Bei unverbindlichen Lieferfristen oder -terminen kann die De Hoeve Multipower B.V. den Käufer benachrichtigen, dass die Produkte versandbereit sind. Nimmt der Käufer die Produkte nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung ab, befindet er sich im Annahmeverzug.
Bei Annahmeverzug oder sonstiger vom Käufer zu vertretender Lieferverzögerung kann die De Hoeve Multipower B.V. Schadensersatz, einschließlich Lagerkosten, verlangen. Der Käufer zahlt pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,1 % des Kaufpreises der gelagerten Produkte pro Kalendertag, höchstens jedoch 1 % pro Kalendermonat. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die De Hoeve Multipower B.V. behält sich die Geltendmachung weitergehenden Schadens vor. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann die De Hoeve Multipower B.V. nach eigenem Ermessen über die Produkte verfügen und innerhalb angemessener Frist ein vergleichbares Produkt zu den Vertragsbedingungen liefern oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und zusätzlichen Schadensersatz verlangen.
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Gefahrübergang
Die Produkte gelten als geliefert und die Gefahr bezüglich dieser Produkte geht gemäß den anwendbaren Incoterms® auf den Käufer über. Wird die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem er benachrichtigt wurde, dass die Produkte versandbereit sind, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem er sich anderweitig im Annahmeverzug befindet.
Führt die De Hoeve Multipower B.V. auf Wunsch des Käufers Aufgaben aus, die nach den anwendbaren Incoterms® normalerweise in die Verantwortung des Käufers fallen (z. B. Abschluss einer Versicherung gegen Transportschäden, Bruch, Brand und Unfälle), gelten diese als im Namen und auf Rechnung des Käufers ausgeführt. Dies berührt nicht die Risiko- und Verantwortungsverteilung nach den anwendbaren Incoterms®. Alle daraus entstehenden Kosten trägt vollständig der Käufer, der diese Kosten der De Hoeve Multipower B.V. auf erstes Anfordern zu erstatten hat.
Im Falle höherer Gewalt und anderer Störereignisse bei der De Hoeve Multipower B.V., ihren Lieferanten oder Transporteuren, die die De Hoeve Multipower B.V. nicht zu vertreten hat (wie z. B. Betriebs- oder Transportstörungen, Brand, Überschwemmungen, Arbeitskräftemangel, Energie- oder Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Wegfall der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit bleiben unberührt. Die De Hoeve Multipower B.V. wird den Käufer unverzüglich über solche Ereignisse informieren.
Die Produkte werden branchenüblich oder gemäß der Auftragsbestätigung der De Hoeve Multipower B.V. verpackt. Die Art der Versendung und Verpackung liegt im Ermessen der De Hoeve Multipower B.V.
Mehrwegpaletten, Sonderkisten und sonstige Sonderverpackungen bleiben Eigentum der De Hoeve Multipower B.V. und sind vom Käufer frachtfrei und ohne zwischenzeitliche Nutzung zurückzusenden. Werden diese Gegenstände nicht innerhalb von acht (8) Wochen nach Lieferung zurückgegeben, ist die De Hoeve Multipower B.V. berechtigt, dem Käufer deren vollen Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.
Die De Hoeve Multipower B.V. ist nicht verpflichtet, die Produkte auf Wunsch des Käufers an Dritte zu liefern, es sei denn, dies wurde von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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Beschränkte Gewährleistung
Die De Hoeve Multipower B.V. gewährleistet, dass die Produkte: (i) frei von Material- und Herstellungsfehlern sind; und (ii) den vereinbarten Leistungsspezifikationen entsprechen. Subjektive Vereinbarungen zwischen der De Hoeve Multipower B.V. und dem Käufer über den Zustand der Produkte haben Vorrang vor objektiven Anforderungen an den Zustand der Produkte.
Sind die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, kann die De Hoeve Multipower B.V. nach ihrer Wahl und für den Käufer kostenfrei entweder den Mangel beseitigen (Reparatur) oder ein mangelfreies Ersatzprodukt liefern (zusammen: „Nacherfüllung"). Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ist die De Hoeve Multipower B.V. zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder wird die Nacherfüllung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht innerhalb angemessener Frist ausgeführt, oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach Maßgabe des anwendbaren Rechts den Vertrag kündigen oder von diesem zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz gemäß Abschnitt 7 verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die Nacherfüllung durch die De Hoeve Multipower B.V. ist der Sitz der De Hoeve Multipower B.V. Ansprüche des Käufers auf Erstattung der für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich diese Kosten erhöhen, weil die Produkte an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden. Kosten für die Demontage und Montage mangelhafter Produkte sind ebenfalls ausgeschlossen. Die De Hoeve Multipower B.V. kann diese erhöhten Kosten dem Käufer in Rechnung stellen. Schadensersatz für diese Kosten kann der Käufer nur gemäß Abschnitt 7 verlangen.
Von der De Hoeve Multipower B.V. erteilte Angaben zu den gelieferten Waren und Dienstleistungen, deren bestimmungsgemäßer Verwendung usw. (z. B. Maße, Gewichte, Gebrauchswerte) dienen nur als Beschreibung oder Hinweis und stellen keine Qualitäts- oder Haltbarkeitsgarantie dar. Diese Angaben sind als ungefähre Werte zu verstehen, und branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Qualitäts- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.
Sofern der Käufer zur Rückgabe der Produkte berechtigt ist, erfolgt diese ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und gemäß den Anweisungen der De Hoeve Multipower B.V.
Die De Hoeve Multipower B.V. haftet nicht für Mängel, die verursacht werden durch:
- (a) normalen Verschleiß;
- (b) Unfall oder Schaden nach Gefahrübergang; oder
- (c) unsachgemäße Verwendung, Änderung, Modifikation, fehlerhafte Behandlung, unzureichende Prüfung oder Nichtbeachtung der Anweisungen der De Hoeve Multipower B.V.
Darüber hinaus haftet die De Hoeve Multipower B.V. beim Verkauf von Batterien nicht bei:
- (d) fehlerhaftem Laden, Überladen oder fehlerhafter Aktivierung;
- (e) längerem Stehenlassen der Batterie in entladenem Zustand;
- (f) physischen Schäden durch Kollision oder andere Ursachen; Öffnen des Batteriegehäuses auf welche Weise auch immer; unsachgemäßer Wartung;
- (g) Defekten oder Störungen elektrischer Bauteile oder Stromkreise des Fahrzeugs;
- (h) Überschreitung der Höchsttemperatur von 60 °C im Batteriegehäuse oder unsachgemäßer Lagerung;
- (i) wiederholtem Entladen der Batterie durch Handlungen des Fahrzeugnutzers (z. B. Nutzung von Beleuchtung oder Zubehör, das mehr Energie verbraucht, als die Batterie liefern kann).
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Käufers beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung. Diese Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts. Für Schadensersatzansprüche gilt diese Verjährungsfrist nicht bei: (i) Vorsatz, (ii) grober Fahrlässigkeit eines Geschäftsführers oder leitenden Angestellten der De Hoeve Multipower B.V., oder (iii) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei Nacherfüllung durch Reparatur gilt die verbleibende ursprüngliche Verjährungsfrist von einem (1) Jahr ab dem Datum der Rücksendung des reparierten Produkts. Dasselbe gilt im Falle der Nacherfüllung durch Ersatz.
Die De Hoeve Multipower B.V. übernimmt unter keinen Umständen Haftung für Garantieprogramme des Käufers. Der Käufer allein ist verantwortlich für jede Garantie, die er seinen Kunden gewährt.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln hat der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter die gelieferten Produkte unverzüglich nach Lieferung, ohne schuldhafte Verzögerung, zu untersuchen. Sichtbare Mängel, die bei einer unmittelbaren sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn die De Hoeve Multipower B.V. nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige erhalten hat. Bei verborgenen Mängeln gelten die Produkte als vom Käufer genehmigt, sofern die De Hoeve Multipower B.V. nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung des Mangels eine schriftliche Mitteilung darüber erhalten hat.
Meldefrist: 7 Tage
Versteckte Mängel müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Eine verspätete Meldung führt zum Verlust der Garantieansprüche.
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Haftung
Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung der De Hoeve Multipower B.V. ist auf den Wert der konkreten Bestellung begrenzt, auf die sich der Anspruch bezieht. Indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Die Preise der De Hoeve Multipower B.V. für die Produkte spiegeln die nachstehende Risiko- und Haftungsverteilung wider.
Die De Hoeve Multipower B.V. haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden jeder Art und auf jeder Rechtsgrundlage, wenn eine Pflichtverletzung der De Hoeve Multipower B.V. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die De Hoeve Multipower B.V. haftet für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden nur, wenn diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, die den Vertragszweck gefährdet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten zur rechtzeitigen Lieferung der Produkte, zur Lieferung frei von Rechtsmängeln, zur Lieferung ohne Sachmängel, welche die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Schutz- und Sorgfaltspflichten, die den Käufer in die Lage versetzen sollen, die gelieferten Produkte vertragsgemäß zu nutzen, oder die Leben und Gliedmaßen der Mitarbeiter des Käufers schützen oder sein Eigentum vor erheblichen Schäden bewahren. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder Vertreters der De Hoeve Multipower B.V. verursacht werden, mit Ausnahme von Mitgliedern der Geschäftsführung oder der Direktion der De Hoeve Multipower B.V.
In den in Abschnitt 7.2 genannten Fällen ist die Haftung pro Schadensfall auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
In den in Abschnitt 7.2 genannten Fällen ist die Haftung für mittelbare Schäden, Nebenschäden, besondere Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Verlust von Goodwill, Stillstandszeiten, Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer hiervon Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von dieser Kenntnis gilt eine Verjährungsfrist von drei (3) Jahren ab Entstehen des Schadens. Die in Abschnitt 6.7 genannte Verjährungsfrist gilt für Ansprüche wegen Mängeln.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, mit Ausnahme von:
- (i) zwingender Haftung nach anwendbarem Produkthaftungsrecht;
- (ii) Mängeln, für die eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen wurde;
- (iii) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- (iv) vorsätzlichem Fehlverhalten;
- (v) grober Fahrlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsführung oder Direktion der De Hoeve Multipower B.V.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten, soweit anwendbar, auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Mitglieder der Geschäftsführung, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter der De Hoeve Multipower B.V.
Verkauft der Käufer die gelieferten Produkte weiter, gilt:
- (i) Der Käufer stellt die De Hoeve Multipower B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei;
- (ii) Der Käufer stellt die De Hoeve Multipower B.V. von allen Ansprüchen Dritter schadlos, soweit der Käufer für den haftungsbegründenden Mangel verantwortlich ist.
Der Käufer hat:
- (i) alle Verkäufe von Endprodukten, in die die Produkte eingebaut werden, zu dokumentieren;
- (ii) seinen Kunden soweit zumutbar gleichartige Verpflichtungen aufzuerlegen;
- (iii) die De Hoeve Multipower B.V. unverzüglich über jeden Anspruch, jede Schadensersatzforderung oder sonstige Unregelmäßigkeit bezüglich der Produkte zu informieren.
Zur Abwehr von Produkthaftungsansprüchen hat der Käufer die De Hoeve Multipower B.V. angemessen zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Informationen über die Verarbeitung der Produkte und ihren Anteil an den vom Käufer hergestellten Endprodukten.
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Preise und Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die von der De Hoeve Multipower B.V. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise als Nettopreise, anwendbar auf Produkte, die „EXW" – „Ex Works" (Incoterms®) am angegebenen Bestimmungsort einschließlich Verpackung geliefert werden.
Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Versanddatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der De Hoeve Multipower B.V. maßgebend. Zahlung per Wechsel ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Wechsel und Schecks werden von der De Hoeve Multipower B.V. nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vollständiger Einlösung als Zahlung. Alle Bankgebühren und mit der Zahlung oder dem Einzug von Wechseln und Schecks verbundenen Kosten trägt der Käufer. Die De Hoeve Multipower B.V. übernimmt keine Haftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage, Protest oder Benachrichtigung. Bei Zahlung per Wechsel wird kein Skonto gewährt.
Der Preis der Batterien besteht aus zwei Komponenten:
- (i) dem Basispreis, der fest ist und vom Batterietyp abhängt. Dieser Basispreis wird periodisch, mindestens einmal pro Kalenderjahr, angepasst.
- (ii) dem Bleizuschlag, der variabel ist und an die Bleimenge im jeweiligen Batterietyp gekoppelt ist. Dieser Bleizuschlag wird monatlich bei signifikanten Schwankungen des durchschnittlichen Bleipreises an der London Metal Exchange (LME) angepasst. Etwaige Anpassungen werden dem Käufer von der De Hoeve Multipower B.V. mindestens zwei (2) Wochen im Voraus mitgeteilt. Das System bezüglich des Bleizuschlags kann jährlich überprüft werden.
Die Parteien erkennen an, dass es Abweichungen im tatsächlichen Gewicht einer bestimmten Batterie bei der Produktion geben kann.
Die De Hoeve Multipower B.V. kann die vereinbarten Preise anpassen, sofern und soweit:
- (i) die Kosten für Materialien, Rohstoffe und Energie, die für die Herstellung der Produkte erforderlich sind, gestiegen oder gesunken sind;
- (ii) die Lohnkosten (Gehälter) gestiegen oder gesunken sind;
- (iii) die Inflationsrate gestiegen oder gesunken ist;
- (iv) Einfuhrzölle und Steuern gestiegen oder gesunken sind;
- (v) Währungsschwankungen von mehr als +/- 2 % bei Produkten auftreten, die in einer anderen Währung als Euro beschafft werden.
Die Anpassung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Kostenveränderung. Die De Hoeve Multipower B.V. teilt dem Käufer eine Preiserhöhung mindestens zwei (2) Wochen im Voraus mit. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung schriftlich zu kündigen.
Die De Hoeve Multipower B.V. kann Zahlungen des Käufers mit älteren Forderungen in folgender Reihenfolge verrechnen:
- (i) entstandene Kosten;
- (ii) Zinsen;
- (iii) Hauptforderung.
Im Falle des Verzugs des Käufers:
- (i) kann die De Hoeve Multipower B.V. die Lieferung offener Bestellungen aussetzen, bis alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind;
- (ii) werden alle übrigen offenen Rechnungen sofort fällig;
- (iii) hat die De Hoeve Multipower B.V. das Recht, Verzugszinsen in Höhe von sieben (7) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem jeweiligen Verzugsdatum zu berechnen;
- (iv) behält sich die De Hoeve Multipower B.V. das Recht vor, weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Die Zahlungsforderungen der De Hoeve Multipower B.V. werden unabhängig von Vereinbarungen über Zahlungsaufschub sofort fällig, wenn:
- (i) der Käufer mit der Zahlung einer Forderung in Verzug gerät;
- (ii) ausgestellte Schecks nicht eingelöst werden;
- (iii) bei vereinbartem SEPA-Lastschrifteinzug das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist;
- (iv) Umstände eintreten, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, insbesondere wenn der Kreditversicherer der De Hoeve Multipower B.V. die Deckung zurückzieht oder beschränkt;
- (v) der Käufer Forderungen der De Hoeve Multipower B.V. bestreitet oder erklärt, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu wollen;
- (vi) der Käufer Maßnahmen ergreift, welche die wirtschaftliche Sicherheit oder Durchsetzbarkeit der Zahlungsforderungen der De Hoeve Multipower B.V. gefährden, oder sich herausstellt, dass der Käufer bei den Vertragsverhandlungen irreführende Informationen gemacht hat.
In allen diesen Fällen hat die De Hoeve Multipower B.V. das Recht, gewährte Rabatte oder sonstige Vorteile zu widerrufen.
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer aufgrund dessen finanzieller Lage gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag, Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, Wechsel- oder Scheckprotest oder Verweigerung von Lastschriften), kann die De Hoeve Multipower B.V. nach eigenem Ermessen:
- (i) die Lieferung aussetzen, bis der Käufer den vollen Kaufpreis im Voraus gezahlt hat, oder
- (ii) ausreichende Sicherheiten gestellt hat (z. B. eine Garantie eines Dritten).
Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers aufgrund von Zahlungsrückständen.
In den in Abschnitt 8.8 genannten Fällen kann die De Hoeve Multipower B.V. Lieferungen aussetzen, bis alle ausstehenden Zahlungen geleistet oder ausreichende Sicherheiten gestellt wurden. Für noch nicht fällige Forderungen gilt dasselbe, sofern die De Hoeve Multipower B.V. ein berechtigtes Interesse hieran hat. Bei Zusammenfassung der Forderungen der De Hoeve Multipower B.V. in einem Kontokorrentverhältnis gilt dies, bis alle Zahlungen im Rahmen dieses Kontokorrents vollständig geleistet sind.
Der Käufer kann seine Zahlungen auch im Falle etwaiger Ansprüche gegen die De Hoeve Multipower B.V. nicht aussetzen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt für die Aufrechnung von Zahlungen des Käufers an die De Hoeve Multipower B.V. mit Gegenforderungen.
Der Käufer darf Forderungen gegen die De Hoeve Multipower B.V. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V. nicht an Dritte abtreten.
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Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der De Hoeve Multipower B.V. aus dem Vertrag (einschließlich Zinsen und Kosten) Eigentum der De Hoeve Multipower B.V.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Produkte ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte der De Hoeve Multipower B.V. bei einem Kreditverkauf der Produkte zu wahren.
Der Käufer tritt hiermit seine zukünftigen Forderungen gegen Dritte aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zur Sicherung der Forderungen der De Hoeve Multipower B.V. an diese ab. Die De Hoeve Multipower B.V. ermächtigt den Käufer, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der De Hoeve Multipower B.V. nachkommt. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, der De Hoeve Multipower B.V. alle für den Einzug der betreffenden Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Übersteigt der realisierbare Wert der zugunsten der De Hoeve Multipower B.V. gestellten Sicherheiten unter Berücksichtigung marktüblicher bankmäßiger Bewertungsabschläge die Gesamtforderungen der De Hoeve Multipower B.V. um mehr als 10 %, gibt die De Hoeve Multipower B.V. auf Verlangen des Käufers die betreffenden Sicherheiten frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im Ermessen der De Hoeve Multipower B.V.
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig aufzubewahren und zu verwalten sowie auf eigene Kosten gegen marktübliche Risiken (wie Brand, Diebstahl, Wasserschaden) zu versichern. Etwaige Rechte aus solchen Versicherungen werden vom Käufer im Voraus zur zusätzlichen Sicherheit an die De Hoeve Multipower B.V. abgetreten.
Der Käufer hat die De Hoeve Multipower B.V. unverzüglich schriftlich über jede Pfändung oder sonstige Inanspruchnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte durch Dritte zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Rechte der De Hoeve Multipower B.V. zu ergreifen. Die Kosten solcher Maßnahmen trägt vollständig der Käufer, sofern sie nicht beim Dritten eingezogen werden können.
Bei Verzug des Käufers ist die De Hoeve Multipower B.V. berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Der Käufer stimmt der Rücknahme zu und leistet der De Hoeve Multipower B.V. die dafür erforderliche Mitwirkung, einschließlich des Zugangs zum Lagerort. Die Rücknahme stellt keine Vertragsaufhebung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Sämtliche Kosten, die aus der Rücknahme, Lagerung und Verwertung der Produkte entstehen, trägt der Käufer.
Bei Verarbeitung, Bearbeitung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit anderen Waren erwirbt die De Hoeve Multipower B.V. Miteigentum an der daraus entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Produkte zu den anderen Waren. Alle Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend für dieses Miteigentum.
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Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten, einschließlich Patente, Marken, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, verbleiben bei der De Hoeve Multipower B.V. bzw. ihren Lizenzgebern. Nichts im Vertrag ist als Übertragung oder Lizenzierung solcher Rechte an den Käufer auszulegen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Käufer darf die Marken, Logos und sonstigen Unterscheidungszeichen der De Hoeve Multipower B.V. ausschließlich zum Zwecke des Weiterverkaufs der Produkte und in Übereinstimmung mit den Anweisungen der De Hoeve Multipower B.V. verwenden. Der Käufer ist nicht berechtigt:
- (i) die Marken, Logos oder sonstigen Unterscheidungszeichen der De Hoeve Multipower B.V. zu ändern, anzupassen oder zu entfernen;
- (ii) eigene Marken oder Unterscheidungszeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V. auf den Produkten anzubringen;
- (iii) die Produkte unter einer anderen Marke als der ursprünglichen zu verkaufen.
Der Käufer wird die De Hoeve Multipower B.V. unverzüglich informieren über:
- (i) jede Verletzung oder drohende Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der De Hoeve Multipower B.V., von der er Kenntnis erlangt;
- (ii) jede Forderung oder Behauptung Dritter, dass die Produkte Rechte Dritter am geistigen Eigentum verletzen.
Erhebt ein Dritter gegen den Käufer einen Anspruch wegen angeblicher Verletzung geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten, hat der Käufer die De Hoeve Multipower B.V. unverzüglich zu informieren und der De Hoeve Multipower B.V. die Führung der Verteidigung zu ermöglichen. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V. keine Anerkennung oder einen Vergleich vornehmen.
Die De Hoeve Multipower B.V. verteidigt den Käufer auf eigene Kosten gegen Ansprüche Dritter, die geltend machen, dass die von der De Hoeve Multipower B.V. gelieferten Produkte ihre geistigen Eigentumsrechte verletzen, sofern:
- (i) der Käufer die De Hoeve Multipower B.V. unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert hat;
- (ii) der Käufer der De Hoeve Multipower B.V. die vollständige Kontrolle über die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen übertragen hat;
- (iii) der Käufer der De Hoeve Multipower B.V. angemessene Unterstützung leistet.
Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung, die den Verkauf oder die Nutzung der Produkte wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter untersagt, kann die De Hoeve Multipower B.V. nach ihrer Wahl und auf eigene Kosten: (i) für den Käufer das Recht erwerben, die Produkte weiter zu nutzen oder zu verkaufen; (ii) die Produkte durch gleichwertige, nicht rechtsverletzende Produkte ersetzen; (iii) die Produkte ändern, um die Rechtsverletzung zu vermeiden; oder (iv) den Vertrag kündigen und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung erstatten.
Die Freistellungsverpflichtung der De Hoeve Multipower B.V. nach diesem Artikel gilt nicht, wenn die behauptete Rechtsverletzung resultiert aus: (i) Änderungen oder Anpassungen der Produkte durch den Käufer oder Dritte ohne Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V.; (ii) Kombination der Produkte mit anderen, nicht von der De Hoeve Multipower B.V. gelieferten Produkten; oder (iii) Verwendung der Produkte in einer den Spezifikationen der De Hoeve Multipower B.V. nicht entsprechenden Weise.
Dieser Artikel enthält die vollständigen und ausschließlichen Pflichten der De Hoeve Multipower B.V. sowie die Rechtsbehelfe des Käufers hinsichtlich der Verletzung oder behaupteten Verletzung geistiger Eigentumsrechte an den Produkten.
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Vertraulichkeit
Der Käufer ist verpflichtet, alle Informationen, die er von der De Hoeve Multipower B.V. im Rahmen des Vertrages erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln („Vertrauliche Informationen"). Dies umfasst insbesondere:
- (i) technische Informationen, Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfe und Know-how;
- (ii) kommerzielle Informationen, Preise, Rabatte und Lieferbedingungen;
- (iii) Geschäftsstrategien, Marketingpläne und Kundeninformationen;
- (iv) Finanzdaten und Geschäftsgeheimnisse.
Der Käufer verpflichtet sich:
- (a) die Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden;
- (b) die Vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V. nicht an Dritte weiterzugeben;
- (c) alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung zu ergreifen;
- (d) diese Verpflichtungen seinen Mitarbeitern, Vertretern und Unterauftragnehmern aufzuerlegen, die Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die Dauer des Vertrages und für fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung. Die Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die: (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass diese Bestimmung verletzt wurde; (ii) rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung von einem Dritten erlangt wurden; (iii) vom Käufer unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (iv) aufgrund von Gesetz, Vorschrift oder Gerichtsbeschluss offenzulegen sind, wobei der Käufer die De Hoeve Multipower B.V. vorab informiert.
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Kündigung
Der Vertrag wird für die von den Parteien schriftlich vereinbarte Dauer abgeschlossen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Laufzeit gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich kündigen kann.
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Mitwirkung schriftlich kündigen, wenn:
- (i) die andere Partei eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag schuldhaft verletzt und diese trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (von mindestens fünfzehn (15) Tagen) behebt;
- (ii) über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, Zahlungsaufschub beantragt, sie liquidiert oder ein Vermögensgegenstand gepfändet wird;
- (iii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder wesentlich ändert;
- (iv) die Kontrolle über die andere Partei wesentlich wechselt (change of control) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ersten Partei.
Die Beendigung oder Aufhebung des Vertrages lässt die Rechte und Pflichten der Parteien unberührt, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung fortbestehen sollen. Dies umfasst insbesondere: Eigentumsvorbehalt, geistige Eigentumsrechte, Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz, Exportkontrolle sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand.
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Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsstörungen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern und soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Unter höherer Gewalt versteht man jede Leistungsstörung, die der jeweiligen Partei nicht zuzurechnen ist, unabhängig davon, ob sie bei Vertragsschluss vorhersehbar war. Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
- (i) Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Überschwemmungen, Erdbeben;
- (ii) Krieg, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Bürgerkrieg;
- (iii) Streiks, Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen;
- (iv) Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen;
- (v) Brand, Explosion, Austreten gefährlicher Stoffe;
- (vi) Ausfall oder Störung von Energie, Transport oder Kommunikation;
- (vii) behördliche Maßnahmen, Embargos, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen;
- (viii) Mangel an Rohstoffen oder Halbfertigprodukten;
- (ix) Leistungsstörungen von Zulieferern oder Transporteuren.
Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei teilt der anderen Partei unverzüglich schriftlich den Beginn und das Ende der höheren Gewalt mit sowie deren voraussichtliche Dauer und die zur Begrenzung ihrer Folgen ergriffenen Maßnahmen. Während der Dauer der höheren Gewalt:
- (i) werden die Verpflichtungen der sich auf höhere Gewalt berufenden Partei ausgesetzt;
- (ii) werden Lieferfristen angemessen verlängert;
- (iii) bleiben die Zahlungsverpflichtungen für bereits gelieferte Produkte oder Leistungen in vollem Umfang bestehen.
Dauert die höhere Gewalt länger als sechs (6) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass hierdurch eine Schadensersatzpflicht entsteht. Für bereits gelieferte Produkte oder erbrachte Leistungen bleibt die Zahlungsverpflichtung des Käufers bestehen.
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Exportkontrolle
Der Käufer erkennt an, dass die Lieferung der Produkte nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, Sanktionsmaßnahmen und sonstigen Beschränkungen staatlicher Stellen unterliegen kann.
Der Käufer verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weitergabe und Verbreitung der Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gesetze und Vorschriften der Niederlande, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und der Vereinten Nationen.
Der Käufer ist für die Beschaffung aller erforderlichen Ausfuhr-, Einfuhr- und sonstigen behördlichen Genehmigungen verantwortlich, die für die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Weitergabe der Produkte erforderlich sind. Die De Hoeve Multipower B.V. wird auf Anfrage angemessene Unterstützung bei der Beschaffung solcher Genehmigungen leisten, haftet jedoch nicht dafür, wenn diese nicht erlangt werden.
Der Käufer garantiert, dass er die Produkte weder an Personen, Unternehmen oder Länder ausführt, wiederausführt, weitergibt oder liefert, die Sanktionsmaßnahmen oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, noch an Personen oder Unternehmen, die auf Sanktions- oder vergleichbaren behördlichen Listen stehen.
Der Käufer stellt die De Hoeve Multipower B.V. von allen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Verlusten, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus der Verletzung von Exportkontrollgesetzen oder der Verpflichtungen nach diesem Artikel durch den Käufer ergeben. Die De Hoeve Multipower B.V. kann die Vertragsausführung aussetzen oder den Vertrag ohne Haftung gegenüber dem Käufer beenden, wenn dies zur Einhaltung der Exportkontrollgesetze erforderlich ist.
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Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) und des niederländischen Durchführungsgesetzes zur DSGVO.
Die De Hoeve Multipower B.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten des Käufers und seiner Mitarbeiter ausschließlich für folgende Zwecke: (i) Vertragserfüllung; (ii) Rechnungsstellung und Inkasso; (iii) Kommunikation bezüglich Produkten und Dienstleistungen; (iv) Einhaltung gesetzlicher Pflichten; (v) Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen.
Die De Hoeve Multipower B.V. trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem:
- (i) Zugriffskontrollen und Authentifizierung;
- (ii) Verschlüsselung der Daten bei Speicherung und Übertragung;
- (iii) regelmäßige Backups;
- (iv) Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz;
- (v) Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert. Betroffene haben folgende Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten:
- (i) Auskunftsrecht;
- (ii) Recht auf Berichtigung;
- (iii) Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden");
- (iv) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
- (v) Recht auf Datenübertragbarkeit;
- (vi) Widerspruchsrecht;
- (vii) Recht auf Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde.
Im Falle einer Datenschutzverletzung informiert die De Hoeve Multipower B.V. die zuständigen Behörden und gegebenenfalls die Betroffenen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Tritt die De Hoeve Multipower B.V. als Auftragsverarbeiter für den Käufer auf, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Die Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages haben Vorrang vor dieser allgemeinen Datenschutzbestimmung, soweit sie mit dieser unvereinbar sind.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die De Hoeve Multipower B.V. finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website der De Hoeve Multipower B.V.
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Gewerbliches Eigentum
Alle Zeichnungen, Entwürfe, Spezifikationen, Berechnungen, Modelle, Formen, Prototypen, Software und sonstige Materialien, die von der De Hoeve Multipower B.V. im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt oder verwendet werden, bleiben Eigentum der De Hoeve Multipower B.V., auch wenn der Käufer zu den Herstellungskosten beigetragen hat. Das Urheberrecht und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte an diesen Materialien stehen ausschließlich der De Hoeve Multipower B.V. zu.
Der Käufer darf die im vorhergehenden Absatz genannten Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der De Hoeve Multipower B.V. weder vervielfältigen, veröffentlichen, zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Materialien sorgfältig aufzubewahren und der De Hoeve Multipower B.V. auf erstes Verlangen zurückzugeben.
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Schlussbestimmungen
Der Vertrag und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen der De Hoeve Multipower B.V. und dem Käufer unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag werden ausschließlich dem zuständigen Gericht der Rechtbank Zeeland-West-Brabant, Standort Breda, vorgelegt, sofern nicht zwingendes Recht ein anderes Gericht bestimmt. Die De Hoeve Multipower B.V. behält sich jedoch das Recht vor, Streitigkeiten dem Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers vorzulegen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Reichweite der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Die De Hoeve Multipower B.V. behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Geänderte Bedingungen werden dem Käufer mitgeteilt und gelten ab dem Datum der Mitteilung für neue Verträge. Für laufende Verträge gelten geänderte Bedingungen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch den Käufer, es sei denn, die Änderung ist aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich.
Mitteilungen im Rahmen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugegangen: (i) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe; (ii) bei Versand per Einschreiben am fünften Werktag nach Versand; (iii) bei Versand per E-Mail am Werktag nach Versand, sofern keine Fehlermeldung eingegangen ist.
Diese Bedingungen wurden auf Niederländisch verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Benutzerfreundlichkeit. Im Falle von Abweichungen zwischen den Fassungen ist die niederländische Fassung maßgebend.
Niederländisches Recht & Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen niederländischem Recht. Das Bezirksgericht Zeeland-West-Brabant, Standort Breda, ist ausschließlich zuständig. Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist die niederländische Fassung maßgebend.